Derzeit sind noch drei Kindersitznormen in der EU zugelassen: ECE R44/03 (seit 1995), ECE R44/04 (ab 2005) sowie die ECE R129 Norm oder vollständig: »EU-Sicherheitsordnung für Kinderrückhaltesysteme UN/ECE-Regelung 129«.
Sie wurde in drei verschiedenen Phasen veröffentlicht. Besser bekannt ist diese Verordnung inzwischen unter der Kurzbezeichnung »i-Size«, die es seit Juli 2013 gibt. Während die ECE R44-Normen Autositze nach Gewichtsklassen gruppieren, werden i-Size Kindersitze nach der Körpergröße eingeteilt.
Bei der Wahl des passenden i-Size Kindersitzes helfen die jeweiligen Größeneinteilungen, die jedoch nicht genormt sind und von Hersteller zu Hersteller variieren. Grob lassen sich Kinderautositze der ECE R129 Norm in drei Gruppen einteilen:
• Baby- und Kleinkindersitze bis etwa 87 Zentimeter Körpergröße, welche der bekannten Gewichtsgruppe 0+ (bis 13 kg oder 18 Monate) entsprechen.
• Kindersitze für Körpergrößen von 76 bis 105 Zentimetern, analog zur Gruppe 1 (9-18 kg, bis 4 Jahre). Mit der Variante ECE R129-03 wird zudem seit 2019 geregelt, dass auch Kindersitze mit integriertem Gurtsystem über den Dreipunktgurt des Autos ohne Isofix-Adaption nach dieser Norm befestigt werden können.
• Folgesitze für Kinder von 100 bis 150 Zentimetern, vergleichbar mit Gruppe 2 und 3 (15-36 kg, bis 12 Jahre).
Das nachfolgende Video unseres Partners Osann GmbH aus Gottmadingen gibt einen kurzen Überblick über die unterschiede der einzelnen Normen.
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