Schülerbeförderung

 

 

LogoBus führt als gewerbliches Personenbeföderungsunternehmen im Bereich der sogenannten Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) für zahlreiche Schulträger die beförderung von Schülern und Schülerinnen durch.

 

Bitte beachten Sie, dass die Beförderung von Schülern und Schülerinnen nach strengen Regeln zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart ist.

 

Solten Sie als Erziehungsberechtigte/-r einen Fahrdienst für einen Schülern oder Schülerinnen durch LogoBus inanspruch nehemen, erfolgt dieser nach den Vereinbarungen mit dem Schulträger. 

 

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